Vermögensaufbau und Vermögenssicherung: nicht nur individuell, sondern persönlich

Vermögen aufbauen zu wollen, ist ein zutiefst menschliches Bedürfnis. Den meisten Menschen geht es nicht darum, Reichtümer anzuhäufen, sondern um finanzielle Absicherung. Deshalb ist die hierfür notwendige Vermögensplanung nichts anderes als Teil der Lebensplanung, um eben diese Sicherheit für sich selbst und die Familie zu schaffen. Eine sorgfältige Vermögensplanung ist aber natürlich nicht nur für den Aufbau, sondern auch für den Ausbau und Schutz bereits vorhandener Vermögen wichtig.

Vermögen ist für jeden etwas anderes, weshalb das eigene Empfinden, vermögend zu sein, ziemlich individuell ausfällt. Aus Gesprächen mit Kundinnen und Kunden weiß ich auch, wie unterschiedlich gerade Frauen die Themen Vermögensplanung und Vorsorge betrachten – falls sie sie überhaupt ausreichend im Blick haben.

Dass Frauen in Bezug auf ihre Finanzen immer noch mit geschlechterspezifischen Lebensrealitäten konfrontiert sind, habe ich schon in einem früheren Beitrag erwähnt. Heute möchte ich sie anschaulicher machen, indem ich sie an zwei unterschiedlichen Beispielen darstelle.

Vermögen für den Ruhestand aufzubauen, ist auch mit Ende 30 möglich

Im ersten Fall geht es um eine Kundin, nennen wir sie Lisa. Lisa arbeitet als angestellte Ergotherapeutin in Vollzeit und verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Da sie im Haus ihres Lebenspartners lebt, muss sie keine Miete zahlen, beteiligt sich aber an den gemeinsamen Kosten.

Wie viele Frauen in ähnlicher Situation sorgt sie sich darum, im Alter nicht von ihrer Rente leben zu können, und möchte mehr für ihre Altersvorsorge tun. Sie hat sich im Internet informiert und ist auf sogenannte Finfluencer gestoßen, die sich teuer anbieten und deren Seriosität sie misstraut. Lisa hat keine Erfahrung mit Kapitalanlagen und besitzt lediglich ein Giro- und Sparkonto mit einer minimalen Verzinsung von 0,15 Prozent sowie drei gleichartige fondsgebundene Versicherungsprodukte, die in den letzten 10 Jahren so gut wie keine Rendite erbracht haben.

Der Zufall wollte es, dass Lisa und ich uns begegneten. Natürlich konnte sie sich zunächst nicht vorstellen, dass eine Vermögensverwalterin ihr weiterhelfen, noch weniger, dass sie sich ihre Dienste leisten könne. Es gelang mir, Lisa vom Gegenteil zu überzeugen. Nach einem eingehenden Gespräch über ihre Ziele und Wünsche löste sie ihr Festgeldinvestment auf, kündigte eine der drei Versicherungen und legt stattdessen künftig 500 Euro im Monat für einen Sparplan zurück.

Ich sorgte für die Einrichtung ihrer neuen Konto- und Depotverbindung und dafür, dass ein Drittel ihrer Ansparsumme auf ein Liquiditätskonto für unerwartete Ausgaben fließt – immerhin mit 2,4 Prozent verzinst und täglich verfügbar. Mit den anderen zwei Dritteln ist sie nun mit einem Fondssparplan und – dank komplett digitaler Abwicklung – zu sehr geringen Kosten in eine defensive und schwankungsarme Vermögensstrategie investiert.

Plötzlich steht man vermögend, aber alleine da

Der zweite Fall handelt von Karin, der Ehefrau eines verstorbenen Kunden. Karin ist 63 Jahre alt und medizinisch-technische Assistentin im Vorruhestand. Erziehungszeiten und Teilzeitarbeit durch drei heute erwachsene Kinder haben dazu geführt, dass sie nur eine kleine Rente erhält, etwas aufgebessert von einer Witwenrente. Finanzielle Angelegenheiten waren immer Sache ihres Ehemanns. Nach dessen Tod bedeutete das für sie eine völlig unbekannte Herausforderung. In gemeinsamen Gesprächen gelang es mir, ihr zumindest in dieser Hinsicht etwas Last von den Schultern zu nehmen.

Wir analysierten den Ist-Stand, legten ihre Wünsche und Ziele fest und entwickelten einen soliden Finanzplan, der anders als in Lisas Fall nicht primär dem Vermögensaufbau dient. Durch den Nachlass ihres Mannes verfügt Karin nun über ein Vermögen von 850.000 Euro an liquiden Mittel und Wertpapieren und hat darüber hinaus das Familienhaus geerbt. Sie musste dafür 52.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen, weil das als gemeinsam empfundene Vermögen rechtlich auf den Namen ihres Mannes lief. Schenkungen zu dessen Lebzeiten fanden nicht statt und es bestand ein Berliner Testament. Die Chance, beide Ehepartner frühzeitig auch rechtlich zu Vermögensinhabern zu machen, um die Steuerlast zu senken, wurde leider verpasst.

Um die Lebenshaltungskosten und den Unterhalt des Hauses tragen zu können, benötigt Karin ein zusätzliches Einkommen, das aus Anlageerträgen erzielt werden soll. Weil sie ihren Kindern später auch etwas vererben möchte, soll das Grundkapital in jedem Fall erhalten bleiben.

Die alte Faustregel für Geldanlagen, nach der sich der empfohlene Aktienanteil aus der Formel „100 minus Lebensalter“ ergibt, kennt Karin. Man sollte sich jedoch bewusst machen, dass dieses Modell aus einer Zeit stammt, in der die Lebenserwartung von Männern und Frauen deutlich niedriger lag. Heute muss ein Vermögen viel länger für die Versorgung im Alter reichen. Doch steigt mit der Lebenserwartung auch der Anlagehorizont und damit die Möglichkeit, kurzfristige Schwankungen leichter zu tolerieren.

Zwar war es für eine Nachfolgeplanung beider Ehepartner zu spät, für Karins eigene Versorgung und Planung bezüglich ihrer Kinder aber nicht. Gemeinsam haben wir zunächst die jährliche Einkommenslücke ermittelt, die 24.000 Euro betrug. Ein Anlageplan musste also mindestens 33.000 Euro im Jahr einbringen, schließlich gingen davon noch Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.

Demnach galt es, mit dem vorhandenen Kapital von knapp 800.000 Euro rund 4,2 Prozent Rendite p. a. zu erwirtschaften, sollte der Kapitalstock nicht schrumpfen. Mit einem Anlageplan, der einen Aktienanteil von rund 50 Prozent (bei durchschnittlicher Rendite von 6 Prozent) und 50 Prozent in Anleihen und Tagesgeld (bei angenommener Verzinsung von 3 Prozent) vorsah, sollte dies gelingen. Natürlich musste der Finanzbedarf auch ungeplante Ausgaben berücksichtigen. Außerdem haben wir gemeinsam die Erhöhung der Aktienquote auf 60 Prozent diskutiert. Denn bei langfristiger Erbplanung sollten nicht nur die eigenen Bedürfnisse, sondern auch die der Familie besprochen werden: Wäre den Kindern angesichts ihrer längeren Anlagehorizonte wirklich damit gedient, später einmal überwiegend Anleihen und Festgelder zu erben? Oder wäre die Entwicklung einer für alle passenden Anlagestrategie ratsamer?

Die zwei beschriebenen Fallbeispiele zeigen, was eine planvolle Vermögensverwaltung gerade auch für Frauen tun kann. Lebensrealitäten, persönliche Wünsche und Ziele mögen unterschiedlich komplexe Lösungen erfordern, aber als Vermögensverwalterin bleibt mein Anspruch stets, das individuell Bestmögliche zu tun. Das zahlt sich nicht nur für meine Kundinnen und Kunden aus, sondern letztendlich auch für uns als Vermögensverwaltung.